Freitag, 26. Oktober 2007

Schon GEZahlt? So weit dürfen GEZ-Kontrolleure gehen

Die Anmeldequote für Rundfunkgeräte liegt bundesweit bei über 90 Prozent. Das bedeutet aber auch, dass es noch immer rund acht Prozent so genannte "Schwarzseher" gibt. Um die kümmert sich die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Sie ist für das Inkasso der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zuständig. Beim Kampf gegen potenzielle Schwarzseher ist die GEZ nicht zimperlich. Nach drei mehr oder weniger höflichen Briefen steht recht schnell der Gebührenbeauftragte vor der Tür. Über das forsche bis aggressive Verhalten der GEZ-Mitarbeiter gibt es immer wieder Klagen. Doch das scheint gewollt: "Man muss wie ein Polizist auftreten. Dann bekommen die Leute Angst", gesteht ein ehemaliger GEZ–Beauftragter.
Was also, wenn ein GEZ–Ermittler plötzlich vor Ihrer Haustür steht und Sie die Anmeldung für das fünf Jahre alte Fernsehgerät vergessen haben? Schwarzsehen ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Beweislast hierfür liegt aber bei der GEZ, was sich für die Kölner Behörde als recht schwierig gestaltet.

Den Kontrolleuren steht es nicht zu, beispielsweise mit einer Anzeige oder der Polizei zu drohen. Das Betreten der Wohnung oder das Beharren auf Auskünften ist ebenso verboten. "Theoretisch kann der Verbraucher die Tür umgehend wieder schließen", erklärt Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Wer sich jedoch äußert, muss die Wahrheit sagen, ansonsten macht er sich strafbar. Vetter rät Betroffenen deshalb, sich vor der Haustür auf keinerlei Diskussionen einzulassen. Stattdessen könne die GEZ ihr Anliegen auch schriftlich mitteilen.

Die Verjährungsfrist für Rundfunkgebühren beträgt vier Jahre. Darüber hinaus gehende Beträge müssen nicht nachgezahlt werden.(newsreporter)