Nach monatelangen Verhandlungen präsentierten Anfang der Woche Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) die Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform. Gewinner der Reform sind Ehepartner, Kinder und Enkel. Ehepartner sollen künftig 500.000 statt bisher 307.000 Euro steuerfrei erben können. Für Kinder ist eine Erhöhung des Freibetrags von 207.000 auf 400.000 Euro vorgesehen, für Enkel von 51.000 auf 200.000 Euro. Eingetragene Lebenspartner bekommen, genau wie Ehepartner, ebenfalls einen Freibetrag von 500.000 Euro. Dazu gibt es wie bisher einen Freibetrag von 41.000 Euro für Hausrat und 12.000 Euro für Gegenstände. Im Gegenzug zu den höheren Freibeträgen werden Immobilien künftig bei Erbschaften und Schenkungen mit 100 Prozent ihres Verkehrswertes berücksichtigt.
Dafür, dass das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer nicht unter die aktuelle Marke von gut vier Milliarden Euro sinken soll, zahlen alle anderen drauf: Lebenspartner, Geschwister, Neffen und Familienfremde sollen künftig stärker belastet werden, insbesondere wenn sie Immobilien erben. Sie bekommen einen Freibetrag von nur 20.000 Euro zugestanden. Steinbrück versicherte jedoch, dass in Familien auch künftig Werte wie das eigene Haus in den meisten Fällen steuerfrei an die nächste Generation vererbt werden können.
Werden Unternehmen vererbt, können in zehn Jahresschritten insgesamt 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei gestellt werden, wenn die Firma in ihrem Kern unverändert fortgeführt wird. Voraussetzung ist, dass die Lohnsumme in der Firma während dieser Zeit bei mindestens 70 Prozent des Ursprungswerts bleibt und das Betriebsvermögen 15 Jahre lang nicht verringert wird.
Die Erbschaftsteuerreform soll noch in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht werden und rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Wer will, kann sich aber bis dahin nach dem alten Erbschaftsteuerrecht veranlagen lassen. (newsreporter)
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