Donnerstag, 1. November 2007

Steigende Energiekosten - dürfen Verbraucher die Zahlung der Preiserhöhung verweigern?

Strom und Gas wird für viele Haushalte teurer. Verbraucher müssen sich die Preiserhöhungen aber nicht gefallen lassen. Alternativ zu einem Wechsel des Versorgers oder des Tarifs raten Verbraucherschützer, die Zahlung der Preiserhöhung zu verweigern - am besten als Rechtsschutzversicherter. Wer den Kampf David gegen Goliath aufnehmen möchte, findet entsprechende Musterbriefe im Internet zum Beispiel unter www.energieverbraucher.de. "Verbraucher können Widerspruch gegen Preiserhöhungen einlegen und von dem Versorger die Billigkeit der Preiserhöhung einfordern", bestätigt der Kölner Jurist und Professor für Wirtschaftsrecht Dr. Remo Laschet. Da die Preise einseitig festgelegt werden, habe der Versorger eine Nachweispflicht, dass die Preiserhöhung der Billigkeit entspricht.

Nach einer Preiserhöhung oder aber nach dem Erhalt der Jahresendabrechnung hat der Verbraucher die Möglichkeit, von seinem Energieversorger schriftlich diesen Nachweis einzufordern und die Preiserhöhung zunächst einmal nicht zu zahlen. Jedoch kann der Versorger nicht gezahltes oder einbehaltenes Geld einfordern, wenn er die Billigkeit der Preiserhöhung nachweisen kann. Auch darf nicht die komplette Zahlung, sondern lediglich die Zahlung der Preiserhöhung verweigert werden. Laschet warnt jedoch vor überzogenen Erwartungen beim Beschreiten des Widerspruchwegs, da der Verbraucher nicht ohne weiteres davon ausgehen könne, dass positive Urteile für den Verbraucher sich immer auf den eigenen Fall auswirken.

Wer also keinen aufwändigen Widerspruch mit ungewissem Ausgang riskieren möchte, hat immer noch die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln. Das ist in wenigen Minuten erledigt, und in diesem Fall ist die Einsparung garantiert.(newsreporter)