Der ADAC hat jetzt 16 Millionen Mitglieder. Mehr als eine viertel Million Menschen traten in diesem Jahr bereits dem größten europäische Automobilclub bei. 16-millionstes Mitglied wurde Bettina Günther aus Hamburg.Die 25-Jährige nahm heute (31. Oktober 2007) feierlich ihren Mitgliedsausweis zusammen mit einem Reisegutschein im Wert von 1500 Euro entgegen.
Hinter dem amerikanischen AAA und dem japanischen JAF ist der ADAC der drittgrößte Automobilclub der Welt. In Deutschland gehören ihm 33,5 Prozent aller motorisierten Haushalte an. (ar/jri)(autoreporter)
Donnerstag, 1. November 2007
Steigende Energiekosten - dürfen Verbraucher die Zahlung der Preiserhöhung verweigern?
Strom und Gas wird für viele Haushalte teurer. Verbraucher müssen sich die Preiserhöhungen aber nicht gefallen lassen. Alternativ zu einem Wechsel des Versorgers oder des Tarifs raten Verbraucherschützer, die Zahlung der Preiserhöhung zu verweigern - am besten als Rechtsschutzversicherter. Wer den Kampf David gegen Goliath aufnehmen möchte, findet entsprechende Musterbriefe im Internet zum Beispiel unter www.energieverbraucher.de. "Verbraucher können Widerspruch gegen Preiserhöhungen einlegen und von dem Versorger die Billigkeit der Preiserhöhung einfordern", bestätigt der Kölner Jurist und Professor für Wirtschaftsrecht Dr. Remo Laschet. Da die Preise einseitig festgelegt werden, habe der Versorger eine Nachweispflicht, dass die Preiserhöhung der Billigkeit entspricht.
Nach einer Preiserhöhung oder aber nach dem Erhalt der Jahresendabrechnung hat der Verbraucher die Möglichkeit, von seinem Energieversorger schriftlich diesen Nachweis einzufordern und die Preiserhöhung zunächst einmal nicht zu zahlen. Jedoch kann der Versorger nicht gezahltes oder einbehaltenes Geld einfordern, wenn er die Billigkeit der Preiserhöhung nachweisen kann. Auch darf nicht die komplette Zahlung, sondern lediglich die Zahlung der Preiserhöhung verweigert werden. Laschet warnt jedoch vor überzogenen Erwartungen beim Beschreiten des Widerspruchwegs, da der Verbraucher nicht ohne weiteres davon ausgehen könne, dass positive Urteile für den Verbraucher sich immer auf den eigenen Fall auswirken.
Wer also keinen aufwändigen Widerspruch mit ungewissem Ausgang riskieren möchte, hat immer noch die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln. Das ist in wenigen Minuten erledigt, und in diesem Fall ist die Einsparung garantiert.(newsreporter)
Nach einer Preiserhöhung oder aber nach dem Erhalt der Jahresendabrechnung hat der Verbraucher die Möglichkeit, von seinem Energieversorger schriftlich diesen Nachweis einzufordern und die Preiserhöhung zunächst einmal nicht zu zahlen. Jedoch kann der Versorger nicht gezahltes oder einbehaltenes Geld einfordern, wenn er die Billigkeit der Preiserhöhung nachweisen kann. Auch darf nicht die komplette Zahlung, sondern lediglich die Zahlung der Preiserhöhung verweigert werden. Laschet warnt jedoch vor überzogenen Erwartungen beim Beschreiten des Widerspruchwegs, da der Verbraucher nicht ohne weiteres davon ausgehen könne, dass positive Urteile für den Verbraucher sich immer auf den eigenen Fall auswirken.
Wer also keinen aufwändigen Widerspruch mit ungewissem Ausgang riskieren möchte, hat immer noch die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln. Das ist in wenigen Minuten erledigt, und in diesem Fall ist die Einsparung garantiert.(newsreporter)
Unimog U 20 wird 2008 ausgeliefert
Im Mercedes-Benz-Werk in Wörth ist das erste Fahrzeug des neuen kompakten Unimog U 20 vom Band gelaufen. Mit der Baureihe wird die Modellpalette nach unten ergänzt. Der U 20 soll vor allem kleinen und mittleren Kommunen sowie Garten- und Landschaftsbaubetrieben als Geräteträgerfahrzeug dienen. Ab Werk ist er außerdem bereits für den Winterdienst-Einsatz vorbereitet.Der U 20 wird mit zulässigen Gesamtgewichten von 7,5 Tonnen und 8,5 Tonnen geliefert. Das Fahrzeug hat einen auf 2,7 Meter verkürzten Radstand. Den Antrieb übernimmt der Vierzylinder-Turbodiesel Mercedes-Benz OM 904 LA mit einer Leistung von 110 kW/150 PS aus 4,25 Litern Hubraum. Die Kraftübertragung erfolgt über ein Achtgang-Schaltgetriebe, das um acht Arbeitsgänge erweitert werden kann.
Im Unterschied zum U 300 verfügt der neue Unimog U 20 über ein Frontlenker-Ganzstahlfahrerhaus. Dieses ist durch weit öffnende Türen gut zugänglich und bietet innen Raum für drei Personen. Ab Ende des ersten Quartals 2008 werden die ersten Kundenfahrzeuge ausgeliefert. (ar/jri)(autoreporter)
Im Unterschied zum U 300 verfügt der neue Unimog U 20 über ein Frontlenker-Ganzstahlfahrerhaus. Dieses ist durch weit öffnende Türen gut zugänglich und bietet innen Raum für drei Personen. Ab Ende des ersten Quartals 2008 werden die ersten Kundenfahrzeuge ausgeliefert. (ar/jri)(autoreporter)
General Motors produziert ab 2008 Hummer Pickup
General Motors investiert umgerechnet rund 50,5 Millionen Euro in sein Montagewerk in Shreveport für die Produktion des Hummer H3T. Der erste Pickup von Hummer soll im dritten Quartal 2008 auf den Markt kommen. GM hofft, mit dem Modell neue Kundenkreise zu erschließen.Im Werk Shreveport im Bundesstaat Louisiana werden seit 1981 Fahrzeuge gebaut. Zurzeit laufen dort der Hummer H3 sowie der Chevrolet Colorado und der GMC Canyon vom Band. In der Fabrik arbeiten rund 2100 Beschäftigte. (ar/jri)(autoreporter)
„Take That“ mit Volkswagen Multivan auf Tournee
Die britische Popband „Take That“ gibt zurzeit eine Reihe von Konzerten in Europa. Die Musiker setzten dabei auf vier Volkswagen Multivan als Tourneefahrzeug. In Deutschland werden Gary Barlow, Mark Owen, Howard Donald und Jason Orange damit unter anderem in Frankfurt, Oberhausen, Hamburg und Berlin unterwegs sein. Die silberfarbenen Multivan haben TDI-Motoren mit 128 kW/ 174 PS sowie Ledersitze und Navigationssystem.Der Multivan erfreut als Shuttle-Fahrzeug auf Tourneen wachsender Beliebtheit. So setzten Künstler wie Chris de Burgh, die Red Hot Chili Peppers und viele andere schon länger auf das Fahrzeug von Volkwagen Nutzfahrzeuge aus Hannover. Der Multivan sei „stylish“, bequem und vor allem sicher, sagt „Take That“-Frontmann Gary Barlow.
Nach den Auftritten in Deutschland geht es weiter nach Skandinavien, Schottland und Großbritannien. Die ersten Konzerte im irischen Belfast ernteten durchweg positive Kritiken. (ar/jri)(autoreporter)
Nach den Auftritten in Deutschland geht es weiter nach Skandinavien, Schottland und Großbritannien. Die ersten Konzerte im irischen Belfast ernteten durchweg positive Kritiken. (ar/jri)(autoreporter)
Dienstag, 30. Oktober 2007
Welttreffen der Autohersteller in Tokio
Die wichtigsten Autohersteller der Welt sind anlässlich der Tokio Motor Show zu ihrem fünften globalen Treffen zusammengekommen. Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Klimadiskussion. Ziel müsse es sein, die Schadstoffemissionen zu senken und gleichzeitig die Mobilität nachhaltig zu sichern.Das Bemühen um verbrauchs- und schadstoffarme Fahrzeuge dürfe aber nicht allein von der Autoindustrie getragen werden, hieß es. Um global wirksam etwas für den Klimaschutz zu tun, müssten unter anderem auch der Gesetzgeber, die Energieunternehmen und die Verbraucher ihren Beitrag leisten. Um die Abhängigkeit vom Erdöl zu reduzieren soll verstärkt an alternativen Kraftstoffen und Fahrzeugen einschließlich Elektromobilen gearbeitet werden.
Weitere Themen der Sitzung waren weltweit einheitliche Sicherheitsstandards und der Kampf gegen Produktpiraterie. (ar/jri)(autoreporter)
Weitere Themen der Sitzung waren weltweit einheitliche Sicherheitsstandards und der Kampf gegen Produktpiraterie. (ar/jri)(autoreporter)
Rundfunkgebühren für Internet-PCs
So genannte "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" sind seit dem 1. Januar 2007 gebührenpflichtig. Dazu zählen internetfähige PCs und Laptops, UMTS-fähige Mobiltelefone und PDAs, also Geräte, die Fernsehen oder Hörfunk nur über das Internet empfangen können. Die Gebührenpflicht ist an das Bereithalten eines Gerätes geknüpft, das den Empfang von Rundfunkprogrammen ermöglicht, und gilt auch dann, wenn das Gerät nicht zum Rundfunkempfang genutzt wird und kein Anschluss an das Internet besteht. Für diese Geräte ist eine monatliche Grundgebühr von 5,52 Euro an die GEZ abzuführen.
Hiervon betroffen sind Privathaushalte, die bisher noch kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät (Radio, Fernseher oder Autoradio) angemeldet haben. Ist ein solches Gerät angemeldet, gilt das neuartige Rundfunkgerät als gebührenfreies Zweitgerät. Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen, z.B. Azubis, müssen jedoch ihre neuartigen Rundfunkgeräte anmelden, sofern sie nicht bereits mit einem Radio oder einem Fernseher gemeldet sind.
Neuartige Rundfunkgeräte in nicht ausschließlich privat genutzten Arbeitszimmern sind zusätzlich gebührenpflichtig, wenn damit eine gewinnorientierte Tätigkeit für sich selbst oder einen Dritten ausgeübt wird. Dies gilt nicht, wenn bereits ein herkömmliches Rundfunkgerät (auch Autoradio) zur nicht privaten Nutzung angemeldet ist.
Für Firmen, Selbständige und Behörden gilt: Ist in der Betriebsstätte oder im Büro weder ein Fahrzeug mit einem Autoradio noch sonst ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet, so fällt für sämtliche Internet-PCs und UMTS-Handys, unabhängig von ihrer Anzahl, eine einmalige Gebühr in Höhe von 5,52 Euro monatlich an. Für internetfähige Geräte auf separaten Betriebsgrundstücken und in Filialen ist je Betriebsgrundstück extra eine Gebühr zu entrichten.
Wer bereits von der Rundfunkgebührenpflicht befreit ist, bleibt auch von der Gebühr auf neuartige Empfangsgeräte befreit. (newsreporter)
Hiervon betroffen sind Privathaushalte, die bisher noch kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät (Radio, Fernseher oder Autoradio) angemeldet haben. Ist ein solches Gerät angemeldet, gilt das neuartige Rundfunkgerät als gebührenfreies Zweitgerät. Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen, z.B. Azubis, müssen jedoch ihre neuartigen Rundfunkgeräte anmelden, sofern sie nicht bereits mit einem Radio oder einem Fernseher gemeldet sind.
Neuartige Rundfunkgeräte in nicht ausschließlich privat genutzten Arbeitszimmern sind zusätzlich gebührenpflichtig, wenn damit eine gewinnorientierte Tätigkeit für sich selbst oder einen Dritten ausgeübt wird. Dies gilt nicht, wenn bereits ein herkömmliches Rundfunkgerät (auch Autoradio) zur nicht privaten Nutzung angemeldet ist.
Für Firmen, Selbständige und Behörden gilt: Ist in der Betriebsstätte oder im Büro weder ein Fahrzeug mit einem Autoradio noch sonst ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet, so fällt für sämtliche Internet-PCs und UMTS-Handys, unabhängig von ihrer Anzahl, eine einmalige Gebühr in Höhe von 5,52 Euro monatlich an. Für internetfähige Geräte auf separaten Betriebsgrundstücken und in Filialen ist je Betriebsgrundstück extra eine Gebühr zu entrichten.
Wer bereits von der Rundfunkgebührenpflicht befreit ist, bleibt auch von der Gebühr auf neuartige Empfangsgeräte befreit. (newsreporter)
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