Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) innerhalb der Europäischen Union sind besondere Regelungen und Verordnungen zu beachten. Dadurch soll die Einschleppung und Verbreitung der Tollwut vermieden werden. Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich nach der Tollwutsituation des Herkunfts-Drittlandes sowie des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der EU.
Pro Person können höchstens fünf Heimtiere mitgeführt werden, die nicht zum Verkauf bestimmt sein dürfen. Darüber hinaus benötigen Sie einen Heimtierausweis nach einheitlichem Muster, der dem Tier eindeutig zugeordnet werden kann. Dafür muss das Tier mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Außerdem muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Bei Welpen im Alter von mindestens 3 Monaten bedeutet dies, dass die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt durchgeführt wurde und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt.
Eine Liste mit Bezugsquellen für den Heimtierausweis hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlicht. Sie ist im Internet abrufbar. (newsreporter)
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